Die geplante Wohn-Pflege-Gemeinschaft (WPG)

Die Villa Emma eG (zukünftig Mühlenbach eG) wird im Baugebiet Wohnpark II in Bonn-Beuel, Ortsteil Vilich-Müldorf, innerhalb des Bauvorhabens WohnWerk mit 18 Wohnungen für Jung & Altauch eine ambulant betreute WohnPflegeGemeinschaft realisieren.

Mit der Fertigstellung wird 2025 gerechnet.

Mit diesem Wohnbaustein wird der besondere Bedarf hochaltriger Menschen wie auch jüngerer Menschen an umfassender professioneller Pflege und Hilfe berücksichtigt.

Die WohnPflegeGemeinschaft bietet eine Alternative für Menschen, die nicht in ein Pflegeheim umziehen wollen, sondern möglichst selbstbestimmt in einer kleinen Wohngemeinschaft (WG) im vertrauten Quartier und in altersgemischter Umgebung leben möchten.

Die Bewohner*innen sind Menschen mit vornehmlich körperlichen Einschränkungen und hohem Pflege- und Betreuungsbedarf rund um die Uhr. Voraussetzung für die Aufnahme in die Wohngemeinschaft ist ein Pflegegrad zwischen 2 und 5 laut MDK-Gutachten.

Die barrierefreie Gemeinschaftswohnung wird mit 450 m² Wohnfläche für 9 Bewohner*innen in Einzelzimmern mit Bad im Rahmen des geförderten sozialen Wohnungsbaus errichtet. Pro Bewohner*in stehen 45-50 m²Wohnfläche zur Verfügung, die sich auf den privaten (ca.25m²) und den gemeinschaftlich genutzten Bereich aufteilen (ca.25m²)

Selbstverantwortung und Selbstbestimmung

Geplant ist eine selbstverantwortete Wohngemeinschaft in einem privaten gemeinsamen Hausstand, in dem professionelle Pflege- und Betreuungsleistungen erbracht werden. Alle Bewohnerinnen und Bewohner bilden das Gremium der Selbstbestimmung und entscheiden gemeinschaftlich, wie der Alltag in der WG gestaltet werden soll und welcher Pflege- und Betreuungsdienst und welche WG-Koordinatorin gemeinschaftlich beauftragt werden sollen. Angehörige sind in das Gremium eingebunden und unterstützen im Alltag der WG.

Weitere Details

wie z.B. zu den Kosten, Bewerbungs- und Auswahlverfahren werden Anfang 2023 nach der Beschlussfassung zum Bebauungsplan durch den Rat der Stadt Bonn sowie nach Festsetzung der Vergabebedingungen für das Grundstück bekannt gegeben.