Rechtsform

Genossenschaft

Die Gründungsmitglieder und Initiatoren der Villa Emma haben sich im Gründungsjahr 2009 für die Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft (eG) entschieden, weil diese am besten den Bedürfnissen und Zielen der BewohnerInnen und der sich für die Villa Emma engagierenden NachbarInnen entspricht.

Im Jahr 2020 wurde die Aufnahme einer neuen Hausgemeinschaft mit dem Namen WohnWerk beschlossen. Damit wurde eine Satzungsänderung erforderlich, die u.a. aus der Villa Emma eG die Mühlenbach eG machte und im benachbarten Wohnpark II (Bonn,Vilich-Müldorf) zusammen mit der Hausgemeinschaft WohnWerk ein neues Mehrgenerationen-Wohnhaus mit einer integrierten Wohn-Pflege-Gemeinschaft plant.

Eine Genossenschaft ist eine Unternehmensform, in der sich Personen auf freiwilliger Basis zusammenschließen, um ihre gemeinsamen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen zu befriedigen. Das Unternehmen gehört allen Mitgliedern gemeinsam und wird demokratisch geleitet. Genossenschaften basieren auf Werten wie Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung, Demokratie, Gleichheit und Solidarität. Ethische Werte wie Ehrlichkeit, Offenheit, soziale Verantwortung und Bemühen um den Anderen haben eine lange Tradition in Genossenschaften.

Zweck der Mühlenbach eG ist laut Satzung:

1. Eine gute, sichere und sozial verantwortbare sowie wirtschaftliche Wohnungsversorgung ihrer Mitglieder. Die Genossenschaft fördert gemeinschaftliches und selbstbestimmtes Wohnen in dauerhaft gesicherten Verhältnissen.

2. Die Unterstützung der Alten- und Behindertenhilfe sowie Förderung des bürgerschaftlichen Engagements im Wohnquartier.

Diese Zwecke dienen insbesondere der Zielsetzung, Mitgliedern und Nichtmitgliedern mit alters- oder behinderungsbedingtem Hilfebedarf das selbständige Leben in der eigenen Häuslichkeit entweder in einer eigenen Wohnung oder in einer Wohnpflege-Gemeinschaft zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen.

Voraussetzung für das Wohnen in den Hausgemeinschaften der Mühlenbach eG ist die Mitgliedschaft in der Genossenschaft. Damit werden die BewohnerInnen Miteigentümer an dem Unternehmen und sind zugleich Nutzer (=Mieter) der Wohnungen. Die Mitgliedschaft wird beim Vorstand der Mühlenbach eG durch Ausfüllung des entsprechenden Formblattes beantragt. Durch Beschluss des Vorstands und Einzahlung mindestens einer Einlage sowie des Eintrittgeldes wird die Mitgliedschaft rechtskräftig (vgl. Wohnkosten >>>mehr).   

Es können auch andere Personen Mitglieder der Mühlenbach eG werden, die nicht oder noch nicht in einer Hausgemeinschaft der Mühlenbach eG wohnen, das Projekt aber unterstützen wollen.

Genossenschaftsmitglieder, die in den Hausgemeinschaften der Mühlenbach eG wohnen, tragen durch die Zeichnung und Einzahlung von sogenannten „Pflichtanteilen“ zu gleichen Teilen aber abhängig von der Wohnungsgröße zum Eigenkapital der Genossenschaft bei. Die Pflichtanteile werden demnach pro qm-Wohnfläche berechnet und sind abhängig davon, ob die Wohnung frei finanziert oder mit Mitteln des Sozialen Wohnungsbaus gefördert wird.

Bei Kündigung der Mitgliedschaft oder im Todesfall werden die erworbenen Anteile entsprechend den in der Satzung festgelegten Regeln zurückgezahlt. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Verwendung von Erträgen und damit auch über die Frage, ob und wieviel reinvestiert, in Rücklagen fließt oder an die Mitglieder ausgeschüttet wird.

Weitere Informationen zum genossenschaftlichen Wohnen finden Sie >>>hier

Die Satzung der Mühlenbach eG kann hier herunter geladen werden.

Prüfung

Das Genossenschaftsgesetz verpflichtet die Mühlenbach eG zur Mitgliedschaft in einem unabhängigen Prüfungsverband. Wir haben uns für den Prüfungsverband für kleine und mittlere Genossenschaften (PkmG, Berlin, vgl. www.pruefungsverband.de) entschieden. Die im Rythmus von 2 Jahren stattfindenden Prüfung bestätigten der Mühlenbach eG ordentliche und geordnete Wirtschafts- und Managementverhältnisse.

Management