Wohnungskosten

Das Wohnen in der Hausgemeinschaft Villa Emma erfordert

  1. die Mitgliedschaft in der Genossenschaft Mühlenbach eG. Die rechtliche Grundlage dafür ist die Satzung. Die Gemeinschaft der Mitglieder sind die Eigentümer des Hauses.
  2. den Abschluss eines Nutzungsvertrags (Mietvertrag).

Die BewohnerInnen sind also entsprechend des Charakters einer selbstverwalteten Wohngenossenschaft Eigentümer und Mieter zugleich. Mehr Informationen dazu finden Sie >>>hier.

Die Kosten der Mitgliedschaft in der Mühlenbach eG umfassen

a) ein einmaliges, nicht rückzahlbares Eintrittsgeld in Höhe von € 100,-

b) Pflichteinlagen der Bewohner

  • bei freifinanzierter Wohnung in Höhe von € 400,- pro m²
  • bei geförderter Wohnung in Höhe von € 150,- pro m². Dafür ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) der Stadt Bonn erforderlich.

Die Pflichteinlage wird bei Auszug oder im Todesfall (an die Erben) zurückgezahlt.

Nutzungsentgelt (Miete) ohne Nebenkosten

  • bei freifinanzierten Wohnungen € 10,28/m² kalt und € 0,69/m² anteilige Miete für die Nutzung der Gemeinschaftsräume.
  • bei geförderten Wohnungen (Förderweg I) € 5,43/m² kalt und € 0,69/m² anteilige Miete für die Nutzung der Gemeinschaftsräume. Für diese Wohnungen ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) vom Wohnungsamt der Stadt Bonn erforderlich, der an bestimmte Einkommensobergrenzen gebunden ist.

Hinweis: Durch die Halbierung der anteiligen Miete für die Gemeinschaftsräume ergibt sich eine ab 1.10.2022 wirkende Senkung der Netto-Miete um 6%. Damit wollen wir die zu erwartenden Steigerungen der Energiekosten abfedern.

Nebenkostenvorauszahlung

  • für Heizung, Wasser, Abgaben, Hausmeister u.ä. beträgt durchschnittlich € 2,25/m². In diesem Betrag ist die zu erwartende Erhöhung der Energiekosten bereits eingerechnet. Eine Nebenkostenabrechnung wird jährlich erstellt.

Somit beträgt das gesamte Nutzungsentgelt einschließlich aller Nebenkosten:

  • bei freifinanzierten Wohnungen: € 13,22/m²
  • bei geförderten Wohnungen (WBS, Förderweg I): €8,37 /m²

Mitglieder können zusätzlich freiwillige Einlagen leisten. Damit wird die Eigenkapitalbasis und damit die Wirtschaftlichkeit von Villa Emma gestärkt und eine Mietreduzierung ermöglicht.

Wegen umfangreicher ehrenamtlicher Hilfs- und Unterstützungsangebote wird keine Betreuungspauschale erhoben. Es werden keine vertraglichen Leistungen angeboten, die über den Mietvertrag hinaus gehen. Die Leistungen der mit den BewohnerInnen in der Villa Emma kooperierenden Pflegedienstes werden entsprechend des individuellen Bedarfs im Rahmen gesondert abzuschließender individueller Verträge bereitgestellt.

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Weitere Details zum genossenschaftlichen Wohnen in der Mühlenbach eG und in der Hausgemeinschaft Villa Emma finden Sie hier.