Was kostet das Wohnen in der Villa Emma?

Das Wohnen in der Villa Emma erfordert

  1. die Mitgliedschaft in der Villa Emma eG. Die rechtliche Grundlage dafür ist die Satzung. Die Gemeinschaft der Mitglieder der Villa Emma eG sind die Eigentümer des Hauses.
  2. den Abschluss eines Nutzungsvertrags (Mietvertrag).

Die BewohnerInnen sind also entsprechend des Charakters einer selbstverwalteten Wohngenossenschaft Eigentümer und Mieter zugleich. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

 

zu 1: Die Kosten der Mitgliedschaft in der Villa Emma eG umfassen

a) ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von € 300,-

b) Pflichteinlagen der Bewohner

  • bei freifinanzierter Wohnung in Höhe von € 300,- pro m²
  • bei geförderter Wohnung in Höhe von € 100,- pro m². Dafür ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) der Stadt Bonn erforderlich.

Die Pflichteinlage wird bei Auszug oder Tod zurückgezahlt.

 

zu 2: Das Nutzungsentgelt (Miete) beträgt

  • bei freifinanzierten Wohnungen € 9,60/m² kalt und €1,30/m² Anteil für Gemeinschaftsräume
  • bei geförderten Wohnungen (WBS, Förderweg I) € 5,10/m² kalt und €1,30/m² Anteil für Gemeinschaftsräume

Die Nebenkostenvorauszahlung

  • für Heizung, Wasser, Abgaben, Hausmeister u.ä. beträgt €2,20,-/m²

Daraus ergibt sich ein Nutzungsentgelt einschließlich aller Nebenkosten

  • bei freifinanzierten Wohnungen in Höhe von € 13,10/m²
  • bei geförderten Wohnungen (WBS, Förderweg I) in Höhe von € 8,60/m²

 

Mitglieder können zusätzlich freiwillige Einlagen leisten. Damit kann für Bewohner-Innen eine Reduzierung des Nutzungsentgelts (Miete) erreicht werden.

Trotz umfangreicher Hilfs- und Unterstützungsangebote wird keine Betreuungspauschale erhoben.

 

Alle €-Beträge nach dem Stand vom 15.6.2011 (Änderungen vorbehalten)

Zum Herunterladen: Kurzinfo zu den Einlagen

110421_gh_Kurzinformation_Einlagen.pdf

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