Was kostet das Wohnen in der Villa Emma?
Das Wohnen in der Villa Emma erfordert
- die Mitgliedschaft in der Villa Emma eG. Die rechtliche Grundlage dafür ist die Satzung. Die Gemeinschaft der Mitglieder der Villa Emma eG sind die Eigentümer des Hauses.
- den Abschluss eines Nutzungsvertrags (Mietvertrag).
Die BewohnerInnen sind also entsprechend des Charakters einer selbstverwalteten Wohngenossenschaft Eigentümer und Mieter zugleich. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
zu 1: Die Kosten der Mitgliedschaft in der Villa Emma eG umfassen
a) ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von € 300,-
b) Pflichteinlagen der Bewohner
- bei freifinanzierter Wohnung in Höhe von € 300,- pro m²
- bei geförderter Wohnung in Höhe von € 100,- pro m². Dafür ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) der Stadt Bonn erforderlich.
Die Pflichteinlage wird bei Auszug oder Tod zurückgezahlt.
zu 2: Das Nutzungsentgelt (Miete) beträgt
- bei freifinanzierten Wohnungen € 9,60/m² kalt und €1,30/m² Anteil für Gemeinschaftsräume
- bei geförderten Wohnungen (WBS, Förderweg I) € 5,10/m² kalt und €1,30/m² Anteil für Gemeinschaftsräume
Die Nebenkostenvorauszahlung
- für Heizung, Wasser, Abgaben, Hausmeister u.ä. beträgt €2,20,-/m²
Daraus ergibt sich ein Nutzungsentgelt einschließlich aller Nebenkosten
- bei freifinanzierten Wohnungen in Höhe von € 13,10/m²
- bei geförderten Wohnungen (WBS, Förderweg I) in Höhe von € 8,60/m²
Mitglieder können zusätzlich freiwillige Einlagen leisten. Damit kann für Bewohner-Innen eine Reduzierung des Nutzungsentgelts (Miete) erreicht werden.
Trotz umfangreicher Hilfs- und Unterstützungsangebote wird keine Betreuungspauschale erhoben.
Alle €-Beträge nach dem Stand vom 15.6.2011 (Änderungen vorbehalten)
